Impressum


13. Schutzrechte


Falls Lieferungen nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers vorzunehmen sind, steht diese dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir - ohne Prüfung der Rechtslage- berechtigt, die Arbeiten einzustellen.

Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt; sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. An von uns oder in unserem Auftrag von Dritten hergestellten Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Formen und Werkzeugen beanspruchen wir in jedem Fall das Recht der Alleinherstellung. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

Unsere Warenzeichen sind auf den von uns gelieferten Waren angebracht. Sie sind daher auch von unseren Kunden zu benutzen, insbesondere an den von ihnen aus den von uns gelieferten Waren hergestellten Produkten (z. B. Fenster), für die von uns Fertigungsunterlagen, know-how und über lokale Werbung gestellt werden. Eine Benutzung unserer Warenzeichen ist ausschließlich und ausdrücklich beschränkt auf die von uns gelieferten Waren, die daraus hergestellten Produkte sowie die Werbung für diese Produkte. Die Benutzungserlaubnis erlischt mit Beendigung der Geschäftsbedingung.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht


Erfüllungsort ist Südlohn. Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten ist nach unserer Wahl unser Firmensitz oder Sitz des Bestellers, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. Vereinbart ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit keine Sonderregelungen getroffen sind, gilt die VOB/B in ihrer zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.


15. Sonstiges


Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen. Unsere Profilsysteme sind ausschließlich zur Verarbeitung im Fenster- und Türenbau bestimmt. Eine Veräußerung unbearbeiteter Halbzeuge an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch6auml;ftsbedigungen oder eine Bestimmung im Rahmen und sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.

Wir weisen darauf hin, dass die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten des Bestellers nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

Stand: 09.09.2008
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